Achtung: Für Reservierungen, die über externe Kanäle wie z.B. Booking.com oder über eine örtliche Touristeninformation vorgenommen wurden, gelten die Buchungsbedingungen, die Sie bei der Buchung akzeptiert haben.
Artikel 1. Angebot und Annahme
Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Reisenden zustande. Die Annahme kann entweder
telefonisch, durch Ausfüllen des Online-Buchungsformulars auf der Website oder per E-Mail erfolgen.
Wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung die Zusammensetzung der Mitreisendengruppe noch nicht (vollständig) bekannt ist, stellt dies
an sich kein Problem dar, vorausgesetzt, dass:
- die Zahlung der Reise so zu leisten ist, als ob die Gruppe bereits komplett wäre, und dass
- bei der ersten Gelegenheit die fehlenden Namen und persönlichen Daten nachgereicht werden
Artikel 2. Bestätigung und Zahlung
- Der Reisevertrag wird von Châtel Reisen schriftlich bestätigt.
- Unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 30% zu leisten. Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 6 Wochen vor Abreise bei uns eingegangen sein.
- Bei Buchungen weniger als 6 Wochen vor Abreise ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen.
Artikel 3. Stornierung/Änderung der Reise
- Wird eine Buchung aus Gründen storniert, die nicht durch die Reiserücktrittsversicherung gedeckt sind, werden pro Person folgende Beträge berechnet:
• bei Stornierung bis 16 Wochen vor Abreisedatum: die Anzahlung;
• bei Stornierung zwischen 16 und 3 Wochen vor Abreisedatum: 75% des Reisepreises;
• bei Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor dem Abreisetag (einschließlich Ankunftstag): der gesamte Reisepreis;
• bei „No show“: 100% des Reisepreises.
- Reiseänderungen:
• vom Teilnehmer gewünschte Änderungen des Reisedatums, des Reiseziels, der personellen Zusammensetzung usw. können je nach Situation in Absprache mit Châtel Reisen vorgenommen werden. Eine Änderung muss immer schriftlich bestätigt werden.
• Falls Änderungen notwendig sind – dies nach unserem Ermessen – bezüglich Abreisedaten, Abfahrtszeiten oder Unterkunft, verpflichten wir uns zu rechtzeitiger Benachrichtigung.
Artikel 4. Haftung des Reiseveranstalters
- Kann ein Chalet aus folgenden Gründen nicht erreicht werden, erfolgt keine Rückerstattung:
• Schneefall, Lawinengefahr, Straßensperrungen durch lokale Behörden, wodurch das Chalet nicht erreichbar ist.
• durch Umstände, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat, einschließlich Krieg, Streik, Unruhen und andere Fälle höherer Gewalt.
- Wird die Reise nicht entsprechend den Erwartungen durchgeführt, haftet der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden. Unter „Erwartungen“ sind hier die Erwartungen zu verstehen, die der Teilnehmer nach in Europa geltenden Auffassungen hegen durfte.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für den im vorstehenden Absatz genannten Schaden, soweit dieser nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist oder nach niederländischem Recht oder den in den Niederlanden geltenden Verkehrsauffassungen zu seinen Lasten geht.
- Kann die Reise infolge höherer Gewalt nicht stattfinden oder muss abgebrochen werden, kann der Reiseveranstalter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
- Die Haftung für Schäden, für die die Reiseversicherung Deckung bietet, ist ausgeschlossen.
- Haftung für verlorene/gestohlene Gegenstände, Wertpapiere und Geld ist ausgeschlossen.
- Châtel Reisen kann nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen oder Gegenständen, die in Fahrzeugen zurückgelassen werden, verantwortlich gemacht werden.
- Beschwerden müssen spätestens 4 Wochen nach Rückkehr in die Niederlande schriftlich unter Angabe aller relevanten Daten eingereicht werden.
Artikel 5. Pflichten und Haftung des Teilnehmers
- Teilnehmer sind verpflichtet, eine Reiseversicherung abzuschließen.
- Teilnehmer haften für von ihnen, ob vorsätzlich oder nicht, verursachte Schäden an der Unterkunft und/oder
dem Inventar.
Artikel 6. Allgemeiner Vorbehalt
Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in dieser oder anderen Mitteilungen binden den Reiseveranstalter nicht.
Artikel 7. Tourguiding
Die Teilnahme an Skiguiding und eventuellen anderen Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
Artikel 8. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden (sofern der Reisepreis vollständig bezahlt ist) spätestens eine Woche vor Abreise zugesandt.
Artikel 9. Haustiere
Grundsätzlich dürfen Haustiere nicht mitgenommen werden. Ausnahmen können bei vollständigen Chalet-Reservierungen gemacht werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Châtel Reisen.
Artikel 10. Ausschluss
Stellt sich heraus, dass ein Teilnehmer sich eines solchen Fehlverhaltens schuldig macht, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erschwert wird, kann der Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, sofern und soweit die Folgen der Störung oder Belästigung ihm zugerechnet werden können.